§ 1 Aufnahme
francanis kann nur Hunde aufnehmen, die
a) einen gültigen Impfschutz besitzen
b) steuerlich angemeldet sind
c) über eine Hundehaftpflichtversicherung
verfügen
d) frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten sind
Ebenso ist francanis
zu informieren, bei welchem Tierarzt der Hund in regelmässiger Behandlung ist.
Vor
der regelmässigen Aufnahme bei francanis erfolgt ein Probetag, um das Sozialverhalten
des Hundes beurteilen zu können und um den verbindlichen Preis für die Betreuung
zu ermitteln.
Läufige Hündinnen können - schon allein auf Grund der Gruppenhaltung - nicht aufgenommen werden.
Wir behalten uns vor, sozial unverträgliche Hunde nach mehrmaligen Verhaltensauffälligkeiten
von der Betreuung auszuschliessen.
Der Tierhalter gibt Auskunft über Besonderheiten
im Sozialverhalten des Hundes (Aggression, Jagdtrieb oder Ängstlichkeit) und erteilt
francanis das Einverständnis zur Leinenfreiheit des Hundes auf dem 1,40 Meter hoch
mit einem Wildzaun eingezäunten Privatgrundstück. Im Stadtgebiet werden die Hunde
ausnahmslos nur angeleint ausgeführt.
§ 2 Haftung
In Ihrem, wie auch in unserem Interesse, achten wir stets auf ein friedliches Miteinander.
Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen unter den Tieren kommen, übernimmt francanis
keine Haftung dafür, in diesem Fall kommt der Halter des Verursachers (primär) bzw.
dessen Haftpflichtversicherung (sekundär), für entstehende Kosten auf (dies ist rechtlich
nicht anders möglich.)
francanis schließt eine Haftung auf Schadenersatz aus. Es sei
denn, Schäden werden aufgrund einer schuldhaften Handlung der Betreiber der HuTa
herbeigeführt. Gleiches gilt für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
sowie für Schäden die von Dritten oder deren Hunden verursacht werden. Für diese
Fälle hat francanis eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Für den Fall,
dass sich ein Hund eigenständig befreit oder während des Bring- bzw. Abholvorgangs
entläuft, übernimmt francanis keine Haftung dafür.
Für Gegenstände aus dem Eigentum
des Hundehalters wie Körbe, Decken, Spielzeug, Leinen etc. kann ebenfalls nicht gehaftet
werden.
§ 3 Tierärztliche Versorgung
francanis ist vor Abgabe des Hundes von etwaigen Krankheiten und/oder körperlichen Beschwerden des Hundes zu unterrichten.
francanis wird ermächtigt, im Falle eines Unfalls oder der Erkrankung des in Obhut
gegebenen Tieres, einen Tierarzt mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung
zu beauftragen. Sofern es möglich ist, wird der Hund bei seinem regulären Tierarzt
untersucht/behandelt.
francanis wird ermächtigt im Namen und auf Rechnung des Kunden
weiterbehandelnde Fachkliniken mit der tierärztlichen Versorgung zu beauftragen,
sollte dies aus dem Befund der Tierarztpraxis erforderlich sein.
Sollte francanis
für Untersuchungen und Heilbehandlungen in kostenmäßige Vorleistung treten, stellt
der Kunde francanis von allen anfallenden Kosten frei, auch wenn er die Vornahme
ablehnt oder sie selber nicht hätte durchführen lassen.
§ 4 Vertragliche Richtlinien
Bei Erwerb einer Jahres-Monatskarte hat Ihr Hund einen festen Platz bei francanis.
Die Pauschale für den Monat ist fortlaufend, sie ist als Durchschnittspreis zu sehen
und bezieht evtl. Krankheit, Ferien und Brückentage mit ein. Deswegen werden bei
Monatskarten nicht in Anspruch genommene Tage nicht gutgeschrieben.
Gebuchte Tage
- auch bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung - werden berechnet. Mit der Anmeldung
ist die Zahlung der Gebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug in bar zu
erfolgen. Weitere Zahlungsmodalitäten bedürfen vorheriger Absprache.
§ 5 Bildrechtübertragung
Der Kunde überträgt unwiderruflich sämtliche Rechte für Nutzung
und Veröffentlichung an den von francanis angefertigten Aufnahmen. francanis darf
alle eigens produzierten Bilder ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche
Einschränkung publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden. Der Kunde
überträgt alle Nutzungsrechte einschliesslich Nachdruck und Weitergabe an dem zustande
gekommenen Bildmaterial ohne zeitliche Einschränkung. Mit der Unterzeichnung sind
sämtliche Ansprüche des Kunden auf Bild- und Tonmaterial abgegolten.
§ 6 Vergütung
Die Höhe der Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Ein verbindlicher Preis für regelmässige Betreuung wird nach dem Probetag vereinbart.
Bei einmaliger Durchführung einer Serviceleistung wird die Vergütung bei Ablieferung
des Tieres nach erbrachter Leistung in bar fällig.
Vereinbaren die Parteien eine regelmässige
Serviceleistung für den Hund, wird die Vergütung jeweils am ersten Tag des Monats
fällig. Weitere Zahlungsmodalitäten bedürfen vorheriger Absprache nebst Einverständnis.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Alle Angebote freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Als Gerichtsstand gilt
Schwerin.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtswidrig oder ungültig sein,
gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis
der Vereinbarung entspricht.