Ihrem Hund zuliebe!
AGB


§ 1 Aufnahme

francanis kann nur Hunde aufnehmen, die


a) einen gültigen Impfschutz besitzen
b) steuerlich angemeldet sind
c) über eine Hundehaftpflichtversicherung verfügen
d) frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten sind

Ebenso ist francanis zu informieren, bei welchem Tierarzt der Hund in regelmässiger Behandlung ist.

Vor der regelmässigen Aufnahme bei francanis erfolgt ein Probetag, um das Sozialverhalten des Hundes beurteilen zu können und um den verbindlichen Preis für die Betreuung zu ermitteln.

Läufige Hündinnen können - schon allein auf Grund der Gruppenhaltung - nicht aufgenommen werden.


Wir behalten uns vor, sozial unverträgliche Hunde nach mehrmaligen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung auszuschliessen.

Der Tierhalter gibt Auskunft über Besonderheiten im Sozialverhalten des Hundes (Aggression, Jagdtrieb oder Ängstlichkeit) und erteilt francanis das Einverständnis zur Leinenfreiheit des Hundes auf dem 1,40 Meter hoch mit einem Wildzaun eingezäunten Privatgrundstück. Im Stadtgebiet werden die Hunde ausnahmslos nur angeleint ausgeführt.


§ 2 Haftung


In Ihrem, wie auch in unserem Interesse, achten wir stets auf ein friedliches Miteinander. Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen unter den Tieren kommen, übernimmt francanis keine Haftung dafür, in diesem Fall kommt der Halter des Verursachers (primär) bzw. dessen Haftpflichtversicherung (sekundär), für entstehende Kosten auf (dies ist rechtlich nicht anders möglich.)

francanis schließt eine Haftung auf Schadenersatz aus. Es sei denn, Schäden werden aufgrund einer schuldhaften Handlung der Betreiber der HuTa herbeigeführt. Gleiches gilt für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden die von Dritten oder deren Hunden verursacht werden. Für diese Fälle hat francanis eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Für den Fall, dass sich ein Hund eigenständig befreit oder während des Bring- bzw. Abholvorgangs entläuft, übernimmt francanis keine Haftung dafür.

Für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Körbe, Decken, Spielzeug, Leinen etc. kann ebenfalls nicht gehaftet werden.


§ 3 Tierärztliche Versorgung

francanis ist vor Abgabe des Hundes von etwaigen Krankheiten und/oder körperlichen Beschwerden des Hundes zu unterrichten.


francanis wird ermächtigt, im Falle eines Unfalls oder der Erkrankung des in Obhut gegebenen Tieres, einen Tierarzt mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung zu beauftragen. Sofern es möglich ist, wird der Hund bei seinem regulären Tierarzt untersucht/behandelt.

francanis wird ermächtigt im Namen und auf Rechnung des Kunden weiterbehandelnde Fachkliniken mit der tierärztlichen Versorgung zu beauftragen, sollte dies aus dem Befund der Tierarztpraxis erforderlich sein.

Sollte francanis für Untersuchungen und Heilbehandlungen in kostenmäßige Vorleistung treten, stellt der Kunde francanis von allen anfallenden Kosten frei, auch wenn er die Vornahme ablehnt oder sie selber nicht hätte durchführen lassen.


§ 4 Vertragliche Richtlinien


Bei Erwerb einer Jahres-Monatskarte hat Ihr Hund einen festen Platz bei francanis. Die Pauschale für den Monat ist fortlaufend, sie ist als Durchschnittspreis zu sehen und bezieht evtl. Krankheit, Ferien und Brückentage mit ein. Deswegen werden bei Monatskarten nicht in Anspruch genommene Tage nicht gutgeschrieben.

Gebuchte Tage - auch bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung - werden berechnet. Mit der Anmeldung ist die Zahlung der Gebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug in bar zu erfolgen. Weitere Zahlungsmodalitäten bedürfen vorheriger Absprache.


§ 5 Bildrechtübertragung

Der Kunde überträgt unwiderruflich sämtliche Rechte für Nutzung und Veröffentlichung an den von francanis angefertigten Aufnahmen. francanis darf alle eigens produzierten Bilder ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden. Der Kunde überträgt alle Nutzungsrechte einschliesslich Nachdruck und Weitergabe an dem zustande gekommenen Bildmaterial ohne zeitliche Einschränkung. Mit der Unterzeichnung sind sämtliche Ansprüche des Kunden auf Bild- und Tonmaterial abgegolten.


§ 6 Vergütung


Die Höhe der Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Preisliste. Ein verbindlicher Preis für regelmässige Betreuung wird nach dem Probetag vereinbart.


Bei einmaliger Durchführung einer Serviceleistung wird die Vergütung bei Ablieferung des Tieres nach erbrachter Leistung in bar fällig.

Vereinbaren die Parteien eine regelmässige Serviceleistung für den Hund, wird die Vergütung jeweils am ersten Tag des Monats fällig. Weitere Zahlungsmodalitäten bedürfen vorheriger Absprache nebst Einverständnis.


§ 7 Allgemeine Bestimmungen


Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Alle Angebote freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Als Gerichtsstand gilt Schwerin.

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtswidrig oder ungültig sein, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung entspricht.