Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Aufnahme
Die Hundebetreuung francanis (im Folgenden "francanis") kann nur Hunde aufnehmen, die
a) einen gültigen Impfschutz besitzen
b) steuerlich angemeldet sind
c) über eine Hundehaftpflichtversicherung verfügen
d) frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten sind
Ebenso ist francanis zu informieren, bei welchem Tierarzt der Hund in regelmäßiger Behandlung ist.
Vor der regelmäßigen Aufnahme erfolgt ein Probetag, um das Sozialverhalten des Hundes beurteilen zu können und um den verbindlichen Prei für die Betreuung zu ermitteln.
Wir behalten uns vor, sozial unverträgliche Hunde nach Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung auszuschließen.
Der Tierhalter gibt Auskunft über Besonderheiten im Sozialverhalten des Hundes (Aggression, Jagdtrieb, Ängstlichkeit, Ausbruchs- und Fluchtdrang o.ä.). Für den Fall der Mitnahme des Hundes auf das 1,20 m hoch umzäunte Privatgrundstück der Betreiber der Hundetagestätte im Rahmen von Übernachtungs- und Ferienbetreuung erteilt der Besitzer das Einverständnis zur Leinenfreiheit des Hundes. Im Stadtgebiet Schwerins werden die Hunde ausschließlich an der Leine ausgeführt.
§ 2 Haftung
Im Interesse aller Beteiligten achten wir stets auf ein friedliches Miteinander. Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen unter den Tieren bzw. von den Hunden ggü. Menschen kommen, übernimmt francanis keine Haftung dafür. Hier kommt primär der Halter des Verursachers bzw. (sekundär) dessen Haftpflichtversicherung für entstehende Kosten auf. Wir empfehlen dringend zusätzlich den Abschluß einer geeigneten Hundekrankenversicherung, da bei einer Gemeinschaftsbetreuung von Hunden grundsätzlich ein höheres Risiko von kleineren unverschuldeten (Bagatell)Verletzungen oder auch Ansteckung mit Durchfall- oder Erkältungserregern besteht.
francanis schließt in solchen Fällen eine Haftung auf Schadenersatz aus. Es sei denn, Schäden werden aufgrund einer schuldhaften Handlung oder Pflichtverletzung der Betreiber, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt. Gleiches gilt für Schäden, die von Dritten bzw. deren Hunden verursacht werden. Für diese Fälle hat francanis eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, welche bei Bedarf eingesehen werden kann.
Für den Fall, daß sich ein Hund eigenständig trotz vorhandener Sicherungsvorrichtungen befreit oder während des Bring- oder Abholvorgangs entläuft, übernimmt francanis keine Haftung dafür. Sollten Zweifel bestehen, ob die vorhandenen Sicherungsvorrichtungen (Eingangsschleuse, Absperrgitter zum Haupteingang, Zaunhöhe auf Grundstück, Sicherungsgeschirr etc.) ausreichen, ist dies francanis mitzuteilen, so daß ggf. über zusätzliche Sicherungsmaßnahmen entschieden werden kann bzw. die Betreuung des Hundes aufgrund des Sicherheitsrisikos abgelehnt werden muß.
Für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Halsbänder, Geschirre, Leinen, Spielzeug, Decken, Körbe etc. kann ebenfalls nicht gehaftet werden. Hier bitten wir darum, bei der Ausstattung des Hundes für die Hundebetreuung das erhöhte Verschleißrisiko durch die Gemeinschaftsbetreuung zu berücksichtigen (bspw. nicht unbedingt das 100 Euro Elchlederhalsband oder die Cashmerekuscheldecke mitgeben...).
§ 3 Tierärztliche Versorgung
francanis ist vom Halter vor JEDER (!) Abgabe des Hundes von etwaigen gesundheitlichen Auffälligkeiten, Krankheiten und/oder körperlichen Beschwerden des Hundes zu unterrichten.
Sollte sich im Verlauf eines Betreuungstages ein Hund als ernsthaft krank bzw. behandlungsbedürftig erweisen, wird francanis im ersten Schritt den Hundehalter kontaktieren und das weitere Vorgehen besprechen. Ggf. ist einzuplanen, daß ein Hund kurzfristig aus der Betreuung abgeholt werden kann, wenn dies notwendig ist.
Sollte der Hundehalter nicht erreichbar sein oder keine kurzfristige Lösung durch den Hundehalter möglich sein, wird francanis ermächtigt, einen Tierarzt aufzusuchen und mit der Versorgung und Behandlung zu beauftragen. Sofern es möglich ist, wird versucht, den Hund bei seinem regulären Tierarzt vorzustellen. Sollte francanis für Untersuchungen und Heilbehandlungen in kostenmäßige Vorleistung treten, stellt der Kunde francanis von allen anfallenden Kosten frei, auch wenn er die Vornahme ablehnt oder sie selber hätte nicht durchführen lassen. Weiterhin behält es sich francanis vor, eigene Kosten in Form von Fahrt- und Zeitaufwand in Rechnung zu stellen.
Bei längerfristiger Abwesentheit des Halters wird francanis ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Tierbesitzers auch weiterbehandelnde Fachkliniken mit der tierärztlichen Versorgung zu beauftragen, sollte dies erforderlich sein.
Wir weisen in diesem Zusammenhang noch einmal auf den von uns empfohlenen Abschluß einer Hundekrankenversicherung (vgl. § 2) hin.
§ 4 Vertragliche Richtlinien
Bei Erwerb einer Jahres-Monatskarte hat Ihr Hund einen festen Platz bei francanis. Der Preis für die Jahreskarte wird auf das Kalenderjahr verteilt in 12 gleichen Monatsbeiträgen erhoben. Der Monatsbeitrag ist als Pauschale zu sehen und bezieht evtl. Krankheit des Hundes, Urlaubs- und Brückentage mit ein. Der verbindliche Urlaubsplan auf Seiten francanis wird vor Beginn des Kalenderjahres veröffentlicht. An diesen Tagen ist die Hundetagesstätte geschlossen. Dies ist im Jahrespreis und den entsprechenden monatlichen Raten enthalten. Weitere nicht in Anspruch genommene Tage von Seiten des Hundehalters werden nicht gutgeschrieben. Der Monatspreis ist jeweils zum Ersten jeden Monats fällig.
§ 5 Bildrechtsübertragung
Der Kunde überträgt unwiderruflich sämtliche Rechte für Nutzung und Veröffentlichung an den von francanis angefertigten Aufnahmen seines Hundes. francanis darf alle eigens produzierten Bilder, Videos u.ä. ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden.
§ 6 Vergütung
Die Höhe der Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Preisliste. Ein verbindlicher Preis für die regelmäßige Betreuung wird nach dem Probetag vereinbart.
Die Vergütung für die regelmäßige Betreuung wird am Ersten des Monats fällig. Einmalige Serviceleistungen werden bei Abgabe des Hundes fällig.
Weitere Zahlungsmodalitäten bedürfen vorheriger Absprache.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Alle Angebote freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Als Gerichtsstand gilt Schwerin.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtswidrig oder ungültig sein, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung entspricht.
